„Copulation wird gnädigst gestattet“

Eine junge Wissenschaftlerin sprach in Aurich über „Ehe und Partnerwahl“ in Ostfriesland – ein Thema, das zum Staunen anregte

Das Forum der Ostfriesischen Landschaft war beim Vortrag von Hjördis Bohse gut gefüllt
Lizensiert gemäß Alle Rechte vorbehalten von Wolfgang Mauersberger

Aurich. Eine Ehe zu schließen, das war im 17. und 18. Jahrhundert ein hochkomplexes Geschehen und bei weitem keine Privatsache. Es spielten Staat, Polizeiordnungen, Eltern und Vormünder eine Rolle, erklärte Hjördis Bohse. Die junge Wissenschaftlerin am Historischen Seminar der Universität Osnabrück referierte auf Einladung von Landschaftsbibliothek und Niedersächsischem Landesarchiv Abteilung Aurich über „Ehe und Partnerwahl: Streitigkeiten im frühneuzeitlichen Ostfriesland“. Dafür hatte sie Gerichtsprozesse untersucht und knapp 70 Fälle gefunden, die vollständig dokumentiert waren. Zwei davon trug sie im gut gefüllten Plenum im Forum der Ostfriesischen Landschaft vor, das mit einem Bündel interessanter Fakten versehen wurde. Bemerkenswert war, dass es vor 300 Jahren tatsächlich Möglichkeiten für Angeklagte gab, sich argumentativ von den gegen sie erhobenen Vorwürfen freizusprechen.

Am 5. Oktober 1735 wird in Esens ein Fall wegen „Heimlicher Verlobung und unehelichem Zusammenwohnen“ verhandelt. Angeklagt sind Maria Magdalena und Ferdinand Döring. Kläger sind die Großmutter und der Onkel der jungen Frau, die die Ehe nicht zulassen wollen, weil sie Ehrverlust und schlechten Einfluss für ihr berufliches Ansehen befürchten. „Warum kommt es zu diesen Befürchtungen“, fragte Hjördis Bohse und erläuterte, dass Ferdinand dem anrüchigen Beruf des Abdeckers nachging, der als entehrend galt.

Die Argumentation der beiden Verlobten, die bekunden, die Ehe auf jeden Fall eingehen zu wollen, gründet in der Aussage, dass beide stigmatisiert sind: Maria Magdalens ist unehelich geboren und zudem von Ferdinand schwanger. Dieser ist Witwer mit drei kleinen Kindern. Für Ferdinand sei die Ehe mit Maria Magdalena die einzige Möglichkeit, trotz der beruflichen Einschränkungen, den Kindern eine Mutter und sich selber eine Frau zu geben. Für Maria wiederum bedeute die uneheliche Geburt ebenfalls ein soziales Stigma, das ihr ohne eine Ehe kaum Möglichkeiten zur Selbstversorgung böte. Zudem würde das ungeborene Kind wiederum unehelich geboren und mit denselben Stigmata belegt wie die Mutter. Käme die Ehe nicht zustande, benötigten beide zudem Unterstützung aus der Armenkasse. 

Das Amt hatte ein eigenes Problem. Denn eine Kommune hatte – unter anderem aus hygienischen Gründen – die Pflicht, einen Abdecker zu beschäftigen. Die aber waren aufgrund des negativen beruflichen Status nicht im Übermaß zu finden. Das Gericht genehmigte daher die Ehe „wegen besonderer Umstände“ und verzeichnet im Aktenstück: „Copulation wird gnädigst gestattet“. Dabei bedeutet der Begriff „Copulation“ den rituellen Akt der Verheiratung.
 

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Wusste aus der ostfriesischen Rechtsgeschichte allerhand zu berichten: Hjördis Bohse vom Historischen Seminar der Universität Osnabrück

Wusste aus der ostfriesischen Rechtsgeschichte allerhand zu berichten: Hjördis Bohse vom Historischen Seminar der Universität Osnabrück

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In Emden stehen am 16. Februar 1712 Lamke Arens und Dr. Hermann Meiners vor dem Richter. Der Vorwurf lautet: Heimliche Verlobung bei fehlender Einwilligung des Vormundes“. Das Problem: Lamke ist zu diesem Zeitpunkt erst 16 Jahre alt. Laut Ostfriesischem Landrecht ist es Frauen erst ab 25 Jahren erlaubt, ohne Einwilligung von Eltern oder Vormündern zu heiraten. Der Vormund argumentiert dann auch, dass der jungen Frau die Bedeutung des Schrittes gar nicht klar sei. Zudem befürchtet man, dass Hermann das Mädchen mit seinem Ehewunsch überrumpelt habe. Im Hintergrund, so hat Hjördis Bohse ermittelt, spielte allerdings ein heftiger Rechtsstreit zwischen Hermanns Vater und Lamkes Tante die entscheidende Rolle. Das Gericht entscheidet im Sinne der jungen Leute, trotz des von der Gegenseite geäußerten Vorwurfs, Hermann sei impotent und nicht in der Lage die Ehe zu vollziehen. Das weist das Gericht weit von sich. Schließlich sei der junge Mann regulär an einer Universität immatrikuliert. Zudem sei die wirtschaftliche Situation geregelt und beide Partner hätten vor dem Verlöbnis die Vormünder über ihren Schritt informiert, aber nie eine Antwort erhalten.

⏵     Der nächste Vortrag findet am 20. April um 19.30 Uhr im Forum der Ostfriesischen Landschaft statt. Aiko Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ostfriesischen Landesmuseum Emden, spricht über die Geschichte der beiden Pelzerhäuser

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Wolfgang Mauersberger

(Presse-)Fotografie für Landschaft, Kultur und Events

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