Ostfriesische Namensgebung künftig wieder möglich

Bundestag hat Änderung des Namensrechts ab Mai 2025 beschlossen

Grafik Ostfriesisches Namensrecht
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„Personennamen sind Ostfrieslands ältestes Kulturgut“, stellte der bekannte Namensforscher Manno Peters Tammena schon vor gut zwei Jahrzehnten fest. Nun hat der Bundestag mit breiter Mehrheit eine Reform des Namensrechts beschlossen. „Diese Änderung hilft uns dabei, die ostfriesische Identität zu bewahren und lässt eine wichtige ostfriesische Tradition wieder aufleben“, freut sich Landschaftspräsident Rico Mecklenburg. Denn durch die ab Mai 2025 gültigen Änderungen für Minderheiten wird die traditionelle ostfriesische Namensgebung wieder möglich.

Somit können Eltern ihren Kindern nach ostfriesischer Tradition ihre Vornamen als Nachnamen mit auf den Lebensweg geben. Aber auch Erwachsene können ihren Nachnamen einmalig nach diesem Schema ändern lassen. „Demnach könnte Manno Peters Tammena seinem Sohn künftig den Nachnamen Mannen in Anlehnung an seinen Vornamen geben“, erklärt Dr. Heiko Suhr, Leiter der Landschaftsbibliothek der Ostfriesischen Landschaft. Er hat sich intensiv mit den Auswirkungen der Novelle auseinandergesetzt. Dabei enthält das neue Gesetz keine konkreten Vorgaben, wie das Ostfriesische Namensrecht umzusetzen ist.

Deshalb hat die Ostfriesische Landschaft einen kurzen Leitfaden zum Ostfriesischen Namensrecht für Standesämter und werdende Eltern erstellt. „Wir werden uns künftig an der traditionellen ostfriesischen Namensgebung aus der Zeit vor dem faktischen Aus im Jahr 1874 orientieren müssen“, erläutert Suhr. Feste Regeln habe es dabei nicht gegeben, ein paar Grundtypen der traditionellen ostfriesischen Namensgebung lassen sich aber feststellen.

So wurde bei Vornamen, die auf einen Selbstlaut enden, der letzte Buchstabe durch „-en“ ersetzt. Aus dem Vornamen Focko wurde beispielsweise der Nachname Focken, aus dem weiblichen Vornamen Nele würde heute entsprechend der Nachname Nelen entstehen.

Endete ein Vorname auf einen Mitlaut, wurde meist ein „-s“ oder „-es“ angehängt. Beispiele hierfür sind Gerd, der zu Gerdes wurde und ab 2025 Carolin, die sich als Nachname zu Carolins wandelt.

Bei Vornamen, die auf „-s“, „-z“ oder „-x“ enden, wurde ein „-en“, beziehungsweise „-sen“ oder gar kein Buchstabe angehängt. Beispiele hierfür sind Klaas und der daraus gebildete Nachname Klaasen und jetzt neu Beatrix, aus der Beatrixen oder Beatrix als Nachname entstehen können.

„Es gab aber immer auch Abweichungen und Mischformen“, erklärt Hanke Immega von der Ostfriesischen Landschaft. Denn bekannt sei, dass zum Beispiel aus dem Vornamen Dirk neben Dirks auch der Nachname Dirksen gebildet wurde. Aus Lea könne dann beispielsweise anstatt Leen besser Leas gebildet werden, so Immega.

Traditionell wurden die ostfriesischen Nachnamen aus den Vornamen der Väter gebildet, also als patronymische Form. Aus den obigen Beispielen geht es bereits hervor: Durch die Gesetzesnovelle können ab 2025 ausdrücklich auch die Vornamen der Mütter als Nachnamen an ihre Töchter und Söhne weitergegeben werden. Eine matronymische Namensgebung ist also auch möglich.

„Die bisherige Rechtsprechung schränkte außerdem ein, wer als Ostfriesin oder Ostfriese gilt, um Anspruch auf das ostfriesische Namensrecht zu haben“, erklärt Suhr. Dazu galt ein Wohnsitz in Ostfriesland oder ein in Ostfriesland geborenes Elternteil als Voraussetzung. Diese Einschränkung läuft der vom Europarat garantierten Bekenntnisfreiheit nationaler Minderheiten zuwider. „Deshalb können wir davon ausgehen, dass künftig jeder das Ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf, der sich als Ostfriesin oder Ostfriese fühlt“, folgert Suhr.

Ein achtseitiger „Kleiner Leitfaden zum Ostfriesischen Namensrecht“ ist ab sofort kostenfrei bei der Ostfriesischen Landschaft erhältlich. Online ist er bei der Landschaftsbibliothek (bibliothek.ostfriesischelandschaft.de) im Bereich „Digitales / Publikationen“ abrufbar.

 

Sebastian Schatz (Ostfriesische Landschaft)

 

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